Stand: 30.06.2022
Liebe Angehörige, liebe Besucher:innen!
Pflegeheimbetreiber und Besucher:innen müssen sich laut Corona-Verordnung des Bundes an folgende Regelungen halten:
- Es gilt die 3G-Regel: Geimpft, genesen oder getestet. Ausgenommen Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung, kurzfristige Begleitung bei kritischen Lebenssituationen.
Das bedeutet, Besucher:innen haben entweder eine Zweitimpfung (wobei der Zweitstich nicht älter als 180 Tage zurückliegen darf), eine Dritt-/Viertimpfung (nicht älter als 365 Tage), einen Genesungs-/Absonderungsbescheid (nicht älter als 180 Tage), ein negatives PCR-Testergebnis (nicht älter als 72 Std.) oder ein negatives Antigentest-Ergebnis (nicht älter als 24 Std.).
- Tragen einer FFP2-Maske in geschlossenen Räumen.
Weiterhin gelten bei uns folgende Maßnahmen, die von der Bundesregierung empfohlen werden:
- Registrierung im Eingangsbereich
- Rahmenbesuchszeiten 10:00 bis 16:00 Uhr
Wir bitten, wenn möglich, um Voranmeldung.
Hinweis Kinder als Besucher:innen:
- Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr benötigen keinen 3G-Nachweis.
- Für 6- bis 14-jährige Kinder reicht Mund-Nasen-Schutz (MNS) in geschlossenen Räumen.
Kinder unter sechs Jahren brauchen keine Maske.
Hier finden Sie weitere Antworten zu den G-Regelungen:
FAQ: Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr – die G-Regel (Sozialministerium)
Hier finden sie eine Kurzübersicht der G-Regelungen laut Gesetzgeber:
>> G-Regelungen <<
Die Pandemie ist leider noch nicht vorbei.
Wir bitten Sie weiterhin, uns und vor allem unsere Mitarbeiter:innen bei der Umsetzung der Regelungen – wie bisher – aktiv zu unterstützen.
Herzlichen Dank
Die Geschäftsführung