Volkshilfe Pflege und Betreuung

Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich

Alle Mitarbeiter:innen in den Mobilen Pflege- und Betreuungsdiensten haben seit 1. Jänner 2022 eine 36-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich. Für die Mitarbeiter:innen in den Pflegeheime und Tageszentren gilt seit Jahresbeginn eine 37-Stunden-Woche, ebenfalls bei vollem Lohnausgleich!

Was bedeutet das konkret für Mitarbeiter:innen?

  • Für Vollzeitkräfte heißt das: sie erhalten gleich viel Entgelt (Gehalt, Aufzahlung für Pflegekräfte, SEG-Zulage, Funktionszulage) wie vorher, arbeiten jedoch nur mehr 36 Stunden (Mobile Dienste) oder 37 Stunden (Pflegeheime/Tageszentren).
    Damit erhöht sich ihr Stundenlohn um 2,78 % (Mobile Dienste) bzw 2,7 % (Pflegeheime).
  • Für Teilzeitkräfte heißt das: sie arbeiten gleich viele Stunden wie vorher, erhalten aber ab Jänner 2,78 % (Mobile Dienste) bzw 2,7 % (Pflegeheime) mehr Entgelt (Gehalt, SEG-Zulage, Funktionszulage).
  • Für alle Mitarbeiter:innen heißt das:
    Zuschläge, die pro Stunde oder pro Dienst (SO/FEI-Zuschlag, …) abgerechnet werden, erhöhen sich sowohl für Vollzeitkräfte als auch Teilzeitkräfte um um 2,78 % (Mobile Dienste) bzw 2,7 % (Pflegeheime).

 

 

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