Stand 1.3.2021
Liebe Angehörige, liebe BesucherInnen,
auf Basis der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz mit Wirksamkeit 27. Februar bis 09. März 2021 haben wir die Besuchsgebote angepasst.
Der Nationalrat hat am 25.02. beschlossen, die Besuchsregelungen in einem ersten Schritt zu lockern. Diese Lockerung setzen wir mit Montag 01.03.2021 um.
Mit Ihrer Unterstützung kommen wir weiterhin so gut wie möglich über die nächsten Wochen. Die Situation sollte sich langsam entspannen, sobald die von der Bundesregierung angekündigte COVID-19-Schutzimpfung den BewohnerInnen und MitarbeiterInnen zur Verfügung steht und Wirkung zeigt. Wir halten sie dazu am Laufenden.
Bitte lassen Sie uns weiterhin gemeinsam einen Weg gehen, der unsere BewohnerInnen und MitarbeiterInnen schützt und BewohnerInnen sowie Angehörigen möglichst viele Kontakte ermöglicht. Daher werden wir weiterhin – wo möglich – auch kontaktlose Besuche (Besucherfenster und Boxen) für jene, die ganz sicher gehen wollen, anbieten.
Das sind die geltenden Besuchsgebote:
- Einschränkung der Besuchszeiten von 10 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 16 Uhr.
- Besuche müssen im Haus vorher angemeldet werden
- Dauer pro Besuch max. 20 Minuten
- maximal zwei Besuche mit max. zwei BesucherInnen pro Woche/pro BewohnerIn
Gesetzliche Voraussetzungen für Besuche sind weiterhin:
a) die Vorlage eines negativen Antigen-Schnell Tests, dessen Abnahme nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf, oder
eines PCR-Tests, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf.
Wenn Sie bereits an Covid erkrankt waren, dann können wir nach Vorlage eines ärztlichen Attests, oder der Vorlage des Bescheides zur Aufhebung Ihrer Absonderung durch die Bezirksbehörde, auf die Vorlage eines Tests für 6 Monate ab Zeitpunkt Ihres damaligen positiven Testergebnisses verzichten.
Wichtig: Wir müssen Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Volkshilfe selbst vor Ort keine Schnelltests durchführen kann. Die Ressourcen unserer MitarbeiterInnen sind für Pflege- und Betreuungsleistungen unserer BewohnerInnen gebunden.
b) das Tragen einer FFP2-Maske (CPA) während des gesamten Aufenthalts in den Begegnungszonen und im Außengelände des Seniorenzentrums.
Sollten sie keine FFP2 Maske vorrätig haben, kann diese bei der Volkshilfe um eine Spende von € 2.- (Stück) im Eingangsbereich übernommen werden. Wir empfehlen Ihnen die FFP2 Masken im Lebensmittelhandel zu besorgen, weil sie dort ab 25.01. zu einem günstigeren Preis verkauft werden.
Ein Checkpoint für BesucherInnen im Rahmen der Besuchszeiten (z.B. Fiebermessung, Kontaktdatenerfassung unter Angabe von mindestens Vorname, Nachname, Adresse, Telefonnummer, Zeitpunkt Ein- und Austritt, …) ist eingerichtet.
Danke für Ihr Verständnis. Ein besonderer Dank gilt unseren MitarbeiterInnen, die weiterhin darauf achten, sich und unsere BewohnerInnen gut durch diese für alle schwierige Zeit zu bringen. Bleiben Sie gesund und helfen Sie anderen dabei gesund zu bleiben.
Die Geschäftsführung