Stand: 05.03.2022
Liebe Angehörige, liebe Besucher:innen!
Pflegeheimbetreiber und Besucher:innen müssen sich laut Corona-Verordnung des Bundes an folgende Regelungen halten:
- Es gilt die 3G-Regel (PCR-Test nicht älter als 72 Std. oder Antigentest nicht älter als 24 Std.)
Ausgenommen Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung, kurzfristige Begleitung bei kritischen Lebenssituationen - Tragen einer FFP2-Maske im Gebäude und im Freien wenn der 2m-Abstand nicht eingehalten werden kann
- Registrierung im Eingangsbereich
- Rahmenbesuchszeiten 10:00 bis 16:00 Uhr
Wir bitten um Voranmeldung.
Hinweis Kinder als Besucher:innen:
- Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr benötigen keinen 3G-Nachweis.
- Für schulpflichtige Kinder (bis zum Ende der 9. Schulstufe) über dem vollendeten 12. Lebensjahr gilt grundsätzlich die 3G-Regel wie oben beschrieben. Alternativ wird auch ein lückenlos geführter Corona-Testpass als 3G-Nachweis akzeptiert.
Hier finden Sie weitere Antworten zu den G-Regelungen:
FAQ: Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr – die G-Regel (Sozialministerium)
Hier finden sie eine Kurzübersicht der G-Regelungen laut Gesetzgeber:
Die Eintrittskontrollen werden mittels „GreenCheck-App“ vorgenommen.
Sie können Ihren Zutrittsstatus mittels Handy, aber auch mittels einem Papierausdruck mit QR-Code vorweisen. Unsere Mitarbeiter:innen scannen Ihren QR-Code im Eingangsbereich und überprüfen so Ihren epidemiologischen Status.
Besuche im Haus finden in den üblichen Bereichen statt.
Die Pandemie ist leider noch nicht vorbei.
Wir bitten Sie weiterhin, uns und vor allem unsere Mitarbeiter:innen bei der Umsetzung der Regelungen – wie bisher – aktiv zu unterstützen.
Herzlichen Dank
Die Geschäftsführung