Volkshilfe zu VfGH-Urteil:

Sozialhilfe Neu jetzt kindersicher gestalten

Der Verfassungsgerichtshof hat heute wesentliche Punkte der Sozialhilfe neu gekippt. Volkshilfe Direktor Erich Fenninger zeigt sich in einer ersten Reaktion „sehr erfreut, dass die menschenverachtenden Höchstsätze für Kinder aufgehoben wurden. Das war einer der Hauptpunkte unserer Kritik. Auch die völlig unzulässige Verknüpfung von Sprachkenntnissen für die volle Gewährung der Sozialhilfe ist laut Verfassungsgerichtshof nicht zulässig. Das zeigt, dass der zivilgesellschaftliche Protest höchst berechtigt war und in diesem Fall auch langfristig Erfolg gebracht hat“. 

Schon im Zuge der Protesttour #aufdieStrasse im heurigen Frühjahr hat die damalige Regierung unter dem Druck der umfangreichen Proteste in einigen Punkten nachgegeben. „So wurde klargestellt, dass sowohl Geld- als auch Sachspenden die Sozialhilfe nicht mindern sollen. Auch die Zulässigkeit des Wohnzuschusses durch die Bundesländer war in den ursprünglichen Entwürfen nicht enthalten", erklärt Volkshilfe Steiermark Präsidentin Barbara Gross.

„Ich appelliere eindringlich an die KoalitionsverhandlerInnen, das heutige Urteil des Verfassungsgerichtshof zum Anlass zu nehmen, um das Gesetz so zu gestalten, dass es seiner Aufgabe wieder gerecht wird: Nämlich ein sicheres Netz zu schaffen, das jene Menschen auffängt, die darauf angewiesen sind. Und Kindern nicht nur das allernötigste zum Überleben gibt, sondern ihnen auch Chancen für einen Ausstieg aus der Armut bietet.“ 

18. Dezember 2019

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