Aus- und Weiterbildung zum:r Fach-Sozialbetreuer:in Altenarbeit (FSB-A)

Berufsbild, Qualifikationen, Förderungen, wichtige Links ...

Allgemeine Informationen

Allgemeines zur Ausbildung

Dauer: 2 Jahre berufsbegleitend oder Tagesform
Stundenausmaß: 2.400 Stunden: 1.200 Std. Theorie und 1.200 Std. Praxis (PA Ausbidlung inkludiert)
Kosten: lt. Angaben Anbieter
Abschluss: Kommissionelle Abschlussprüfung, Zeugnis
Praktikumsbereiche:
Einrichtungen und Organisationen für die Betreuung, Begleitung und Pflege alter Menschen.
Zum Absolvieren sind Pflegeassistenzpraktika + mind. 2 Fachpraktika mit jeweils 120 Std.
Verbindliche Übungen:
Psychohygiene und Supervision
Lebensbegleitung, Sterbebegleitung und Trauerbegleitung
Angeleiteter Unterricht
Verkürzte Ausbildungsformen zur FSBA:
Abklärung mit der Ausbildungsstätte

 

(Quelle:Caritas- Ausbildungszentrum für Sozialberufe, Sozialbetreuungsberufe_final.pdf)

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Berufsbild

Fach-Sozialbetreuer/innen sind ausgebildete Fachkräfte für die Mitgestaltung der Lebenswelt von Menschen, die aufgrund von Alter, Behinderung oder einer anderen schwierigen Lebenslage in ihrer Lebensgestaltung benachteiligt sind. Sie verfügen über umfängliches Wissen um die vielfältigen Aspekte eines Lebens mit Benachteiligung und können eine breite Palette an Möglichkeiten der Begleitung, Unterstützung und Hilfe realisieren, und zwar in allen Fragen der Daseinsgestaltung, von Alltagsbewältigung bis hin zu Sinnfindung.

 

Das Besondere dieses Berufes besteht nicht in hoher Spezialisierung auf eng umrissene Felder oder in Konzentration auf Pflege, sondern in der Bündelung all jener Kompetenzen, die für eine umfassende, lebensweltorientierte Begleitung in den unmittelbaren Lebensbereichen der betreffenden Menschen erforderlich sind.

 

Fach-Sozialbetreuer/innen erfassen die spezifische Lebenssituation älterer oder behinderter bzw. benachteiligter Menschen ganzheitlich und entsprechen den individuellen Bedürfnissen durch gezielte Maßnahmen. Sie leisten dadurch einen Beitrag zur Erhöhung und/oder Erhaltung ihrer Lebensqualität, unterstützen die Gestaltung eines für sie lebenswerten sozialen Umfeldes und leisten damit einen Beitrag zu einem Leben in Würde.

 

Fach-Sozialbetreuer/innen arbeiten mit allen Bezugspersonen der unterstützungsbedürftigen Menschen und mit allen betreuenden Stellen zusammen, besonders aber – je nach Bedarf – mit Expert/inn/en aus den Bereichen Therapie, Medizin, Recht, Gesundheits- und Krankenpflege usw.

 

In ihrem beruflichen Selbstverständnis sind Fach-Sozialbetreuer/innen den heute allgemein anerkannten und auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhenden Grundsätzen der sozialen Betreuung verpflichtet: Normalisierung der Lebensbedingungen, Integration und Selbstbestimmung.

 

Fach-Sozialbetreuer/innen mit Schwerpunkt Altenarbeit (A)

 

Der Aufgaben- und Tätigkeitsbereich gliedert sich in einen eigenverantwortlichen Bereich und einen Bereich, der die pflegerischen Befugnisse nach GuKG, die die Fach-Sozialbetreuer/innen – Altenarbeit aufgrund ihrer Pflegehilfe-Ausbildung haben, betrifft.
Der eigenverantwortliche Bereich besteht in der möglichst umfassenden Begleitung, Unterstützung und Betreuung älterer Menschen, einzeln oder in Gruppen, abgestimmt auf ihren Bedarf, gestützt auf wissenschaftliche Erkenntnisse.    
– Präventive, unterstützende, aktivierende, reaktivierende, beratende, organisatorische und administrative Maßnahmen zur täglichen Lebensbewältigung
– Eingehen auf körperliche, seelische, soziale und geistige Bedürfnisse und Ressourcen
– Hilfen zur Wiederherstellung, Erhaltung und Förderung von Fähigkeiten und Fertigkeiten für ein möglichst selbstständiges und eigenverantwortliches Leben im Alter   
– Individuelle Begleitung bei der Sinnfindung und Neuorientierung in der Lebensphase Alter   
– Unterstützung bei der psychosozialen Bewältigung von Krisensituationen   
– Entlastung, Begleitung und Anleitung von Angehörigen und Laienhelfer/innen
– Begleitung von Sterbenden und deren Angehörigen

 

(Quelle: RIS- Sozialbetreuungsberufe- Gesetz)

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Voraussetzungen für die Aufnahme zur Ausbildung

– vollendetes 17. Lebensjahr im Kalenderjahr der Aufnahme (Tagesform)
– vollendetes 19. Lebensjahr (berufsbegleitende Ausbildung)
– abgeschlossene höhere oder mittlere Schule bzw. abgeschlossene Berufsausbildung
– physische und psychische Eignung
– Vorpraktikum oder einschlägige Berufstätigkeit
– positives Auswahlverfahren

 

(Quelle: Caritas- Ausbildungszentrum für Sozialberufe)

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Berufsausübung (Einsatzbereiche)

  • Seniorenwohnheim
  • Pflegeheime
  • Ambulante Altenhilfe
  • Hauskrankenpflege
  • Mobile Dienste
  • Krankenhäuser
  • Tageszentren
  • Alternative Wohnformen (Hausgemeinschaften, Betreutes Wohnen u.a.)

 

(Quelle: Caritas- Ausbildungszentrum für Sozialberufe)

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Qualifikationsprofil

Gesundheits- und Krankenpflege

Die Studierenden können

  • Theorien und Modelle als Grundlage des professionellen, pflegerischen Handelns begreifen und ausgewählte Theorien und Modelle beschreiben.
  • die zentralen Aufgaben der Pflege im Kontext von Gesundheit und Krankheit erläutern.
  • Pflege unter Verwendung pflegetheoretischer Schlüsselbegriffe (Lebensaktivitäten, Pflegephänomene, Pflegediagnosen) als prozesshaftes, dynamisches Geschehen beschreiben.
  • die Grundzüge der Pflegeplanung erläutern und die Aufgaben der Pflegeassistenz im Rahmen der Pflegeplanung beschreiben und ausführen.
  • Ressourcenorientierung als wesentlichen Grundsatz ihres Handelns begreifen und Möglichkeiten zur Förderung von körperlichen, geistigen, psychischen und sozialen Ressourcen der unterschiedlichen Zielgruppen darlegen.
  • Pflegephänomene wahrnehmen, beobachten und beschreiben sowie daraus resultierende Informationen aufbereiten und weiterleiten.
  • standardisierte Pflege-Assessmentinstrumente und Risikoskalen erläutern und anwenden.
  • individuelle und situative Bedarfslagen sowie Veränderungen derselben im Pflegeverlauf erkennen, Informationen über einen etwaigen Anpassungsbedarf erstellen und an die jeweils zuständigen Stellen/Personen weiterleiten.
  • den Gesundheitszustand eines Menschen beobachten und Gefährdungen erkennen.
  • Pflegemaßnahmen (im Bereich der Lebensaktivitäten, Alltagsbegleitung und Milieugestaltung) gemäß dem Qualifikationsprofil der Pflegeassistenz beschreiben und praktisch durchführen.
  • (medizinische) Pflegetechniken unter Berücksichtigung der hygienischen Grundsätze fachgerecht durchführen.
  • standardisierte Pflegemaßnahmen im Rahmen der perioperativen Pflege durchführen.
  • präventive Pflegemaßnahmen (z.B. Lagerungen) unter Anwendung der für den jeweiligen Fachbereich relevanten standardisierten Techniken, Konzepte und Hilfsmittel durchführen.
  • die Bedeutung komplementärer Pflegemaßnahmen erläutern und einzelne Maßnahmen praktisch durchführen.
  • Unterstützungs-und Entlastungsbedarf von pflegebedürftigen Menschen sowie Angehörigen erkennen und sie unter Berücksichtigung der individuellen Gewohnheiten und Lebensumstände in den Grundtechniken der Pflege instruieren.

 

Gesundheits- und Krankheitslehre

Die Studierenden können

  • Notfälle und lebensbedrohliche Zustände erkennen und entsprechende Maßnahmen der Ersten Hilfe sowie die gesetzlich definierten Sofortmaßnahmen einleiten und durchführen.
  • die anatomischen und physiologischen Grundlagen zum Aufbau und der Funktionsweise des menschlichen Körpers unter Verwendung der medizinischen Fachsprache beschreiben.
  • die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Organsystemen erläutern und Besonderheiten und Veränderungen beschreiben.
  • die im Kontext der Handlungsfelder von Sozialbetreuung und Pflegeassistenz häufig auftretenden Krankheitsbilder benennen und die medizinischen Grundlagen dazu erläutern.
  • beobachtbare Wirkungen von bzw. Reaktionen auf Arzneimittel erkennen und beschreiben.
  • einfache diagnostische Untersuchungs- und Behandlungsverfahren erläutern.
  • die Grundzüge der Infektionslehre und Mikrobiologie erläutern und Maßnahmen zur Infektionsbekämpfung und -prophylaxe beschreiben.
  • wesentliche Grundsätze der chirurgischen Versorgung beschreiben.
  • grundlegende Prinzipien der Gesundheitsförderung und Prävention beschreiben und in ihr berufliches Handeln integrieren.

 

Haushalt, Ernährung, Diät

Die Studierenden können

  • einen Haushalt rationell und unter Beachtung ökologischer Aspekte führen und am Einsatzort die betreuten Personen einbeziehen.
  • die Entscheidungs- und Handlungsautonomie der Klientinnen/Klienten bei der Haushaltsführung fördern.
  • Ernährung als Gesundheitsprävention verstehen und konkrete Vorschläge für gesunde Ernährung – auch im Hinblick auf sich verändernde Bedürfnisse im Lauf des Lebens erarbeiten.
  • Bestandteile der Nahrung, handelsübliche Lebensmittel, zeitgemäße Ernährungsformen sowie ernährungsmedizinisch anerkannte Diäten erklären.
  • den ernährungsphysiologischen Wert von Lebensmitteln beurteilen.
  • nach ernährungsmedizinischen Erkenntnissen Speisen und Menüs für Gesunde und Kranke zubereiten.
  • sich als Konsument verantwortungsbewusst und umweltbewusst verhalten.
  • alters- und kulturspezifisches Ernährungsverhalten und seine Risiken beurteilen.

 

Management und Organisation

Die Studierenden können

  • soziale Organisationen als ökonomische Betriebe verstehen.
  • das berufliche Handeln am Leitbild sowie an den Aufgaben und Zielsetzungen der Organisation ausrichten.
  • Routinen und Standards im Umgang mit physischen und psychischen Übergriffen bzw. Gewalt situationsspezifisch umsetzen und die vorgesetzte Stelle informieren.
  • die Grundprinzipien des Projektmanagements anwenden.
  • ihr berufliches Handeln nach ökonomischen und ökologischen Prinzipien ausrichten.
  • die Bedeutung der Qualitätsorientierung im Gesundheits- und Sozialbereich anerkennen und sich gemäß ihrer beruflichen Rolle in die Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung in einer Organisation einbringen.
  • Ihr Handeln nach den Grundsätzen des Risikomanagements ausrichten und mithelfen, eine Fehlerkultur zu entwickeln.

 

Ausbildungsschwerpunkt Altenarbeit

Die Studierenden können

  • alte Menschen unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes in Alltagssituationen bedürfnisorientiert begleiten.
  • psychosoziale Herausforderungen von alternden Menschen beschreiben und Vorschläge für geeignete Begleitung entwickeln und begründen.
  • die Lebensqualität alter Menschen unter Berücksichtigung des Prinzips der Selbstbestimmung erhalten und fördern.
  • die zentralen Fragestellungen aus den angewandten Humanwissenschaften, soweit diese die Altenarbeit betreffen, erkennen und beschreiben.
  • Die Grundlagen dementieller Entwicklungen im Hinblick auf Entstehung, Verlauf und Diagnose beschreiben.
  • mehrere herausfordernde Verhaltensweisen bei Demenz und anderen Alterskrankheiten benennen und adäquate Maßnahmen vorschlagen.
  • Angehörige und freiwillige Helferinnen/Helfer entlasten und begleiten.
  • Projekte eigenverantwortlich im Sinne von Normalisierung, Selbstbestimmung und Empowerment im Lebensbereich Alltagsgestaltung, Freizeit und Bildung planen, durchführen und evaluieren.

 

(Quelle: Schule für Sozialbetreuungsberufe- Neufassung 2018, BMUKK)

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Ausbildungsstätten

Ausbildungszentrum für Sozialberufe der Caritas der Diözese Graz-Seckau
Wielandgasse 31
8010 Graz
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BFI Berufsförderungsinstitut Steiermark - Bildungszentrum Graz Süd
Paula-Wallisch-Straße 8
8055 Graz
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Verein Grünes Kreuz Steiermark
St. Stefan ob Stainz 132
8511 St. Stefan ob Stainz
Link zur Website

Bildungszentrum Nord der Caritas der Diözese Graz-Seckau
Technologiepark 2
8786 Rottenmann
Link zur Website

Ervolksgeschichten

Für einen Pflegeberuf habe ich mich entschieden, weil …
ich einen sozialen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten möchte.

Was mich zur Weiterbildung motiviert hat, war …
Neugier und das Interesse für meinen Pflegeberuf. Ich wollte mein Wissen vertiefen.

Zu kämpfen hatte ich während der Ausbildung mit …
gar nichts. Im Gegenteil: Die Ausbildung hat mir sehr viel Freude bereitet und eine Menge an Selbstwertgefühl geschenkt.

Die Ausbildung ist gut geeignet für alle, die …
die Nähe zum Menschen mögen, kontaktfreudig, einfühlsam und verantwortungsbewusst sind.

Die Volkshilfe hat mich bei meiner Ausbildung unterstützt, indem …
ich meine Praktika bei der Volkshilfe absolvieren durfte. Außerdem wurden die Arbeitszeiten flexibel an meine schulische Ausbildung angepasst.

Wenn ich nochmal geboren werde, werde ich …
gleich Pflegeassistentin und nicht erst nach 52 Jahren.

Ulrike Kandler

Volkshelferin seit 2022

Das bin ich: humorvoll, kontaktfreudig, lösungsorientiert
Mein Karriereweg: von der Pflegeassistentin zur FSB-A