2. Oktober 2023
Gesundheitsausbildung Steiermark (Land), Bildungszentrum für Pflege und Gesundheit Ost – Schule für Gesundheits- und Krankenpflege
Verkürzte Ausbildung GuK Diplom für Pflegeassistenz
Allgemeines zur Ausbildung
Dauer: 3 Jahre (Vollzeit)
Stundenausmaß: 4.480 Stunden (2.000 Stunden Unterrichtseinheiten und 2.480 Stunden Praktikum)
Kosten: lt. Angaben Anbieter
Abschluss: Diplom für Gesundheits- und Krankenpflege
Praktikumsbereiche:
600 Stunden Akutpflege im operativen Fachbereich
600 Stunden Akutpflege im konservativen Fachbereich
400 Stunden Langzeitpflege oder rehabilitative Pflege
160 Stunden extramurale Pflege, Betreuung und Beratung
200 Stunden Wahlpraktikum
360 Stunden nach Wahl der Ausbildungsstätte
160 Stunden diplomprüfungsbezogenes Praktikum
Sonderform gem. §44 GuKG, verkürzte Ausbildung zur DGKP für Pflegeassistent:innen
Dauer: 2 Jahre (Vollzeit)
Stundenausmaß: 2.840 Stunden (1.160 Stunden Unterrichtseinheiten und 1.680 Stunden Praktikum)
Kosten: lt. Angaben Anbieter
Abschluss: Diplom für Gesundheits- und Krankenpflege
Praktikumsbereiche:
400 Stunden Akutpflege im operativen Fachbereich
400 Stunden Akutpflege im konservativen Fachbereich
200 Stunden Langzeitpflege oder rehabilitative Pflege
160 Stunden extramurale Pflege, Betreuung und Beratung
200 Stunden Wahlpraktikum
160 Stunden nach Wahl der Ausbildungsstätte
160 Stunden diplomprüfungsbezogenes Praktikum
Berufsbild
(1) Der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege trägt die Verantwortung für die unmittelbare und mittelbare Pflege von Menschen in allen Altersstufen, Familien und Bevölkerungsgruppen in mobilen, ambulanten, teilstationären und stationären Versorgungsformen sowie allen Versorgungsstufen (Primärversorgung, ambulante spezialisierte Versorgung sowie stationäre Versorgung). Handlungsleitend sind dabei ethische, rechtliche, interkulturelle, psychosoziale und systemische Perspektiven und Grundsätze.
(2) Der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege trägt auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse durch gesundheitsfördernde, präventive, kurative, rehabilitative sowie palliative Kompetenzen zur Förderung und Aufrechterhaltung der Gesundheit, zur Unterstützung des Heilungsprozesses, zur Linderung und Bewältigung von gesundheitlicher Beeinträchtigung sowie zur Aufrechterhaltung der höchstmöglichen Lebensqualität aus pflegerischer Sicht bei.
(3) Im Rahmen der medizinischen Diagnostik und Therapie führen Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege die ihnen von Ärzten übertragenen Maßnahmen und Tätigkeiten durch.
(4) Im Rahmen der interprofessionellen Zusammenarbeit tragen Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege zur Aufrechterhaltung der Behandlungskontinuität bei.
(5) Der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege entwickelt, organisiert und implementiert pflegerische Strategien, Konzepte und Programme zur Stärkung der Gesundheitskompetenz, insbesondere bei chronischen Erkrankungen, im Rahmen der Familiengesundheitspflege, der Schulgesundheitspflege sowie der gemeinde- und bevölkerungsorientierten Pflege.
Das Aufgabengebiet umfasst u.a.:
Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege
- tragen die Verantwortung für den gesamten Pflegeprozess: unter anderem für die eigenverantwortliche Erhebung, Planung und Durchführung des Pflegebedarfes sowie die Diagnostik, Organisation, Kontrolle, Dokumentation und Evaluation aller pflegerischen Maßnahmen.
- unterweisen die Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz, Unterstützungskräfte
- übernehmen u.a. die eigenverantwortliche Durchführung medizinisch-diagnostischer und medizinisch-therapeutischer Maßnahmen, - bestimmte Maßnahmen bei Notfällen,
- beraten PatientInnen und Angehörige,
- übernehmen die Anleitung, Begleitung und Beurteilung von Auszubildenden,
- sind Teil des multiprofessionellen Versorgungsteams
Der Tätigkeitsbereich der Pflegefachkräfte umfasst alle Altersstufen, Familien und Bevölkerungsgruppen und alle Versorgungseinrichtungen: In der Kinder-, Jugendlichen- und Erwachsenenpflege im Krankenhaus, in Tageskliniken, Pflegeheimen, in Arztpraxen, Gesundheitszentren, in der Hauskrankenpflege oder in der Gesundheitsförderung.
(Quelle: §12 Gesundheits- und Krankenpflegegesetz)
Voraussetzungen für die Aufnahme zur Ausbildung
- Zur Erfüllung der Berufspflichten erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache
- Vertrauenswürdigkeit
- Positive Absolvierung der 10. Schulstufe
- Erfolgreiches Aufnahmeverfahren
Vorausetzungen für die Aufnahme zur verkürzten Ausbildung für PA
- Berufsberechtigung in der Pflegeassistenz gemäß dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG)
- Nachweis über die Tätigkeit in einem Dienstverhältnis als Pflegeassistent/in durch zwei Jahre vollbeschäftigt oder entsprechend länger bei Teilzeitbeschäftigung
- Zur Erfüllung der Berufspflichten erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache
- Positive Absolvierung der 9. Schulstufe und der Pflegeassistenzausbildung
- Erfolgreiches Aufnahmeverfahren
(Quelle: BFI Steiermark)
Berufsausübung (Einsatzbereiche)
Eine Berufsausübung der DGKP kann im Dienstverhältnis
- zu einer Krankenanstalt,
- zum Träger sonstiger unter ärztlicher oder pflegerischer Leitung oder Aufsicht stehender Einrichtungen, die der Vorbeugung, Feststellung oder Heilung von Krankheiten oder der Nachsorge, der Behindertenbetreuung, der Betreuung pflegebedürftiger Menschen oder der Gewinnung von Blut oder Blutbestandteilen dienen oder die andere Gesundheitsdienste und soziale Dienste anbieten,
- zu freiberuflich tätigen ÄrztInnen oder zu Gruppenpraxen gemäß Ärztegesetz,
- zu Einrichtungen oder Gebietskörperschaften, die Hauskrankenpflege anbieten und
- im Dienstverhältnis zur Justizbetreuungsagentur gemäß Justizbetreuungsagenturgesetz, oder als selbstständige DGKP erfolgen.
Ausbildungsziele
Ziele der Ausbildung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege sind
- die Befähigung zur Übernahme und Durchführung sämtlicher Tätigkeiten, die in das Berufsbild des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege fallen,
- die Vermittlung von Kenntnissen über den Aufbau, die Entwicklung und die Funktionen des menschlichen Körpers und der menschlichen Psyche,
- die Vermittlung einer geistigen Grundhaltung der Achtung vor dem Leben, der Würde und den Grundrechten jedes Menschen, ungeachtet der Nationalität, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion, der Hautfarbe, des Alters, des Geschlechts, der Sprache, der politischen Einstellung und der sozialen Zugehörigkeit, und eines verantwortungsbewussten, selbständigen und humanen Umganges mit gesunden, behinderten, kranken und sterbenden Menschen,
- die Vermittlung von Kenntnissen und der Anwendung von Methoden zur Erhaltung des eigenen physischen, psychischen und sozialen Gesundheitspotentials,
- die Ausrichtung der Pflege nach einer wissenschaftlich anerkannten Pflegetheorie und deren Erkennung als einen analytischen, problemlösenden Vorgang sowie zielgerichtetes und eigenverantwortliches pflegerisches Handeln unter Bedachtnahme auf die beruflichen Kompetenzen und ethischen Grundprinzipien,
- die Vermittlung von Kenntnissen für die Planung, Ausführung, Dokumentation und Evaluierung einer optimalen Pflege unter Berücksichtigung der physischen, psychischen und sozialen Aspekte des Lebens, sofern sie Gesundheit, Krankheit, Behinderung und Sterben betreffen, und
- die Förderung kreativer Arbeit, Kommunikation und Kooperation in persönlichen, fachspezifischen und anderen gesellschaftlich relevanten Bereichen zur Sicherung der Pflegequalität und Unterstützung der Weiterentwicklung der Pflegepraxis durch forschungsorientiertes Denken.
(Quelle: §2 Gesundheits- und Krankenpflege-Ausbildungsverordnung)
Interne und externe Links
Förderungen