Aus- und Weiterbildung zum:r DGKP FH

Berufsbild, Qualifikationen, Förderungen, wichtige Links ...

Allgemeine Informationen

Allgemeines zur Ausbildung

Dauer: Vollzeit / 6 Semester / 180 ECTS
Stundenausmaß: 4.500 Stunden (2.200 Stunden Unterrichtseinheiten und 2.300 Stunden in der Pflegepraxis)
Kosten: Studiengebühren lt. Anbieter + ÖH-Gebühr / Semester
Abschluss: Bachelor of Science in Health Studies (BSc) mit der Berufsberechtigung in der gehobenen Gesundheits- und Krankenpflege
Praktikumsbereiche:
Mindestens 1.840 Stunden werden in folgenden Bereichen absolviert:
– Akutpflege (mindestens 1.060 Stunden)
– Langzeitpflege
– Mobile Pflege
– Prävention und Rehabilitation

Höchstens 320 Stunden können in folgenden Bereichen stattfinden:
– Bei freiberuflich tätigen Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege;
– Öffentlicher Gesundheitsdienst (auf Gemeinde-, Bezirks-, Landes- oder Bundesebene)
– Ordinationen und Praxisgemeinschaften im niedergelassenen Bereich;
– Betreuungseinrichtungen und sonstige Einrichtungen, sofern der Bezug zur Gesundheits- und Krankenpflege gegeben ist.

 

Verkürzte Ausbildungen

Quereinstieg Pflegeassistenz (PA): Mit Ihrer Ausbildung als Pflegeassistent:in können Sie in das 2. Semester des Vollzeit-Bachelorstudiengangs „Gesundheits- und Krankenpflege“ einsteigen.

Quereinstieg Pflegefachassistenz (PFA): Mit Ihrer Ausbildung als Pflegefachassistent:in können Sie in das 3. Semester des Vollzeit-Bachelorstudiengangs „Gesundheits- und Krankenpflege“ einsteigen.

 

(Quelle: FH Joanneum; RIS BKA-GV)

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Berufsbild

(1) Der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege trägt die Verantwortung für die unmittelbare und mittelbare Pflege von Menschen in allen Altersstufen, Familien und Bevölkerungsgruppen in mobilen, ambulanten, teilstationären und stationären Versorgungsformen sowie allen Versorgungsstufen (Primärversorgung, ambulante spezialisierte Versorgung sowie stationäre Versorgung). Handlungsleitend sind dabei ethische, rechtliche, interkulturelle, psychosoziale und systemische Perspektiven und Grundsätze.

(2) Der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege trägt auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse durch gesundheitsfördernde, präventive, kurative, rehabilitative sowie palliative Kompetenzen zur Förderung und Aufrechterhaltung der Gesundheit, zur Unterstützung des Heilungsprozesses, zur Linderung und Bewältigung von gesundheitlicher Beeinträchtigung sowie zur Aufrechterhaltung der höchstmöglichen Lebensqualität aus pflegerischer Sicht bei.

(3) Im Rahmen der medizinischen Diagnostik und Therapie führen Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege die ihnen von Ärzten übertragenen Maßnahmen und Tätigkeiten durch.

(4) Im Rahmen der interprofessionellen Zusammenarbeit tragen Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege zur Aufrechterhaltung der Behandlungskontinuität bei.

(5) Der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege entwickelt, organisiert und implementiert pflegerische Strategien, Konzepte und Programme zur Stärkung der Gesundheitskompetenz, insbesondere bei chronischen Erkrankungen, im Rahmen der Familiengesundheitspflege, der Schulgesundheitspflege sowie der gemeinde- und bevölkerungsorientierten Pflege.


Das Aufgabengebiet umfasst u.a.:

Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege

– tragen die Verantwortung für den gesamten Pflegeprozess: unter anderem für die eigenverantwortliche Erhebung, Planung und Durchführung des Pflegebedarfes sowie die Diagnostik, Organisation, Kontrolle, Dokumentation und Evaluation aller pflegerischen Maßnahmen.
– unterweisen die Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz, Unterstützungskräfte
– übernehmen  u.a. die eigenverantwortliche Durchführung medizinisch-diagnostischer und medizinisch-therapeutischer Maßnahmen, - bestimmte Maßnahmen bei Notfällen,
– beraten PatientInnen und Angehörige,
– übernehmen die Anleitung, Begleitung und Beurteilung von Auszubildenden,
– sind Teil des multiprofessionellen Versorgungsteams

Der Tätigkeitsbereich der Pflegefachkräfte umfasst alle Altersstufen, Familien und Bevölkerungsgruppen und alle Versorgungseinrichtungen: In der Kinder-, Jugendlichen- und Erwachsenenpflege im Krankenhaus, in Tageskliniken, Pflegeheimen, in Arztpraxen, Gesundheitszentren, in der Hauskrankenpflege oder in der Gesundheitsförderung.

 

(Quelle: Gesundheits- und Krankenpflegegesetz)

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Voraussetzungen für die Aufnahme zur Ausbildung

Studieren mit Matura:
– die Matura einer Allgemeinbildenden oder Berufsbildenden Höheren Schule,
– eine Berufsreifeprüfung oder
– eine Lehre mit Matura

 

Studieren ohne Matura oder Berufsreifeprüfung:
– eine Studienberechtigungsprüfung oder
– eine einschlägige berufliche Qualifikation mit Zusatzprüfungen
– Berufsspezifische und gesundheitliche Eignung
– Vertrauenswürdigkeit
– Nachweis für vorgeschriebene Impfungen laut Impfempfehlung des Bundesministeriums für Gesundheit für das Gesundheitspersonal in Österreich

 

(Quelle: FH Joanneum und RIS GV)

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Berufsausübung (Einsatzbereiche)

Eine Berufsausübung der DGKP kann im Dienstverhältnis

  • zu einer Krankenanstalt,
  • zum Träger sonstiger unter ärztlicher oder pflegerischer Leitung oder Aufsicht stehender Einrichtungen, die der Vorbeugung, Feststellung oder Heilung von Krankheiten oder der Nachsorge, der Behindertenbetreuung, der Betreuung pflegebedürftiger Menschen oder der Gewinnung von Blut oder Blutbestandteilen dienen oder die andere Gesundheitsdienste und soziale Dienste anbieten,
  • zu freiberuflich tätigen ÄrztInnen oder zu Gruppenpraxen gemäß Ärztegesetz,
  • zu Einrichtungen oder Gebietskörperschaften, die Hauskrankenpflege anbieten und
  • im Dienstverhältnis zur Justizbetreuungsagentur gemäß Justizbetreuungsagenturgesetz, oder als selbstständige DGKP erfolgen.
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Ausbildungsziele

Ziele der Ausbildung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege sind

  1. die Befähigung zur Übernahme und Durchführung sämtlicher Tätigkeiten, die in das Berufsbild des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege fallen,
  2. die Vermittlung von Kenntnissen über den Aufbau, die Entwicklung und die Funktionen des menschlichen Körpers und der menschlichen Psyche,
  3. die Vermittlung einer geistigen Grundhaltung der Achtung vor dem Leben, der Würde und den Grundrechten jedes Menschen, ungeachtet der Nationalität, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion, der Hautfarbe, des Alters, des Geschlechts, der Sprache, der politischen Einstellung und der sozialen Zugehörigkeit, und eines verantwortungsbewussten, selbständigen und humanen Umganges mit gesunden, behinderten, kranken und sterbenden Menschen,
  4. die Vermittlung von Kenntnissen und der Anwendung von Methoden zur Erhaltung des eigenen physischen, psychischen und sozialen Gesundheitspotentials,
  5. die Ausrichtung der Pflege nach einer wissenschaftlich anerkannten Pflegetheorie und deren Erkennung als einen analytischen, problemlösenden Vorgang sowie zielgerichtetes und eigenverantwortliches pflegerisches Handeln unter Bedachtnahme auf die beruflichen Kompetenzen und ethischen Grundprinzipien,
  6. die Vermittlung von Kenntnissen für die Planung, Ausführung, Dokumentation und Evaluierung einer optimalen Pflege unter Berücksichtigung der physischen, psychischen und sozialen Aspekte des Lebens, sofern sie Gesundheit, Krankheit, Behinderung und Sterben betreffen, und
  7. die Förderung kreativer Arbeit, Kommunikation und Kooperation in persönlichen, fachspezifischen und anderen gesellschaftlich relevanten Bereichen zur Sicherung der Pflegequalität und Unterstützung der Weiterentwicklung der Pflegepraxis durch forschungsorientiertes Denken.
     

(Quelle: §2 Gesundheits- und Krankenpflege-Ausbildungsverordnung)

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Interne und externe Links

Förderungen

Bildungskarenz

Bildungsteilzeit

Ausbildungsstätten

FH JOANNEUM
Studiengang Gesundheits- und Krankenpflege

Auenbruggerplatz 24, 8036 Graz
Eckertstraße 7, 8020 Graz
216 Studienplätze pro Jahr
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FH Burgenland
Studiengang Gesundheits- und Krankenpflege

Campus Pinkafeld: Steinamangerstraße 21, 7423 Pinkafeld – 50 Studienplätze pro Jahr
Campus Eisenstadt: Campus 1, 7000 Eisenstadt – 25 Studienplätze pro Jahr
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FH St. Pölten
Studiengang Gesundheits- und Krankenpflege: Campus-Platz 1, 3100 St. Pölten – 111 Studienplätze pro Jahr
Studiengang Gesundheits- und Krankenpflege Plus: Campus-Platz 1, 3100 St. Pölten – 50 Studienplätze pro Jahr
Studiengang Gesundheits- und Krankenpflege am Bildungscampus Mostviertel in Mauer: Hausmeninger Straße 221, 3362 Mauer – 24 Studienplätze pro Jahr
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IMC FH-Krems
Studiengang Gesundheits- und Krankenpflege: Am Campus Krems, Trakt G, 3500 Krems an der Donau – 185 Studienplätze pro Jahr
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FH Wiener Neustadt
Studiengang Gesundheits- und Krankenpflege: Johannes-Gutenberg-Straße 3, 2700 Wiener Neustadt – 185 Studienplätze pro Jahr
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FH Salzburg
Studiengang Gesundheits- und Krankenpflege am Campus Urstein (Wissenspark): Urstein Süd 1, 5412 Puch/Salzburg – 160 Studienplätze pro Jahr
Studiengang Gesundheits- und Krankenpflege am Campus Schwarzach (Kardinal Schwarzenberg Klinikum): Schwarzenbergplatz 1, 5620 Schwarzach im Pongau – 40 Studienplätze pro Jahr
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FH Kärnten
Studiengang Gesundheits- und Krankenpflege am Campus Klagenfurt: St. Veiter-Straße 47, 9020 Klagenfurt – 108 Studienplätze pro Jahr
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