4. September 2023
FH Wiener Neustadt
18. September 2023
FH JOANNEUM
Herbst 2023
FH Burgenland
Herbst 2023
FH St. Pölten
Herbst 2023
IMC FH Krems
Herbst 2023
FH Salzburg
Herbst 2023
FH Kärnten
Allgemeine Informationen
Allgemeines zur Ausbildung
Dauer: Vollzeit / 6 Semester / 180 ECTS
Stundenausmaß: 4.500 Stunden (2.200 Stunden Unterrichtseinheiten und 2.300 Stunden in der Pflegepraxis)
Kosten: Studiengebühren lt. Anbieter + ÖH-Gebühr / Semester
Abschluss: Bachelor of Science in Health Studies (BSc) mit der Berufsberechtigung in der gehobenen Gesundheits- und Krankenpflege
Praktikumsbereiche:
Mindestens 1.840 Stunden werden in folgenden Bereichen absolviert:
– Akutpflege (mindestens 1.060 Stunden)
– Langzeitpflege
– Mobile Pflege
– Prävention und Rehabilitation
Höchstens 320 Stunden können in folgenden Bereichen stattfinden:
– Bei freiberuflich tätigen Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege;
– Öffentlicher Gesundheitsdienst (auf Gemeinde-, Bezirks-, Landes- oder Bundesebene)
– Ordinationen und Praxisgemeinschaften im niedergelassenen Bereich;
– Betreuungseinrichtungen und sonstige Einrichtungen, sofern der Bezug zur Gesundheits- und Krankenpflege gegeben ist.
Verkürzte Ausbildungen
Quereinstieg Pflegeassistenz (PA): Mit Ihrer Ausbildung als Pflegeassistent:in können Sie in das 2. Semester des Vollzeit-Bachelorstudiengangs „Gesundheits- und Krankenpflege“ einsteigen.
Quereinstieg Pflegefachassistenz (PFA): Mit Ihrer Ausbildung als Pflegefachassistent:in können Sie in das 3. Semester des Vollzeit-Bachelorstudiengangs „Gesundheits- und Krankenpflege“ einsteigen.
(Quelle: FH Joanneum; RIS BKA-GV)
Berufsbild
(1) Der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege trägt die Verantwortung für die unmittelbare und mittelbare Pflege von Menschen in allen Altersstufen, Familien und Bevölkerungsgruppen in mobilen, ambulanten, teilstationären und stationären Versorgungsformen sowie allen Versorgungsstufen (Primärversorgung, ambulante spezialisierte Versorgung sowie stationäre Versorgung). Handlungsleitend sind dabei ethische, rechtliche, interkulturelle, psychosoziale und systemische Perspektiven und Grundsätze.
(2) Der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege trägt auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse durch gesundheitsfördernde, präventive, kurative, rehabilitative sowie palliative Kompetenzen zur Förderung und Aufrechterhaltung der Gesundheit, zur Unterstützung des Heilungsprozesses, zur Linderung und Bewältigung von gesundheitlicher Beeinträchtigung sowie zur Aufrechterhaltung der höchstmöglichen Lebensqualität aus pflegerischer Sicht bei.
(3) Im Rahmen der medizinischen Diagnostik und Therapie führen Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege die ihnen von Ärzten übertragenen Maßnahmen und Tätigkeiten durch.
(4) Im Rahmen der interprofessionellen Zusammenarbeit tragen Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege zur Aufrechterhaltung der Behandlungskontinuität bei.
(5) Der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege entwickelt, organisiert und implementiert pflegerische Strategien, Konzepte und Programme zur Stärkung der Gesundheitskompetenz, insbesondere bei chronischen Erkrankungen, im Rahmen der Familiengesundheitspflege, der Schulgesundheitspflege sowie der gemeinde- und bevölkerungsorientierten Pflege.
Das Aufgabengebiet umfasst u.a.:
Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege
– tragen die Verantwortung für den gesamten Pflegeprozess: unter anderem für die eigenverantwortliche Erhebung, Planung und Durchführung des Pflegebedarfes sowie die Diagnostik, Organisation, Kontrolle, Dokumentation und Evaluation aller pflegerischen Maßnahmen.
– unterweisen die Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz, Unterstützungskräfte
– übernehmen u.a. die eigenverantwortliche Durchführung medizinisch-diagnostischer und medizinisch-therapeutischer Maßnahmen, - bestimmte Maßnahmen bei Notfällen,
– beraten PatientInnen und Angehörige,
– übernehmen die Anleitung, Begleitung und Beurteilung von Auszubildenden,
– sind Teil des multiprofessionellen Versorgungsteams
Der Tätigkeitsbereich der Pflegefachkräfte umfasst alle Altersstufen, Familien und Bevölkerungsgruppen und alle Versorgungseinrichtungen: In der Kinder-, Jugendlichen- und Erwachsenenpflege im Krankenhaus, in Tageskliniken, Pflegeheimen, in Arztpraxen, Gesundheitszentren, in der Hauskrankenpflege oder in der Gesundheitsförderung.
(Quelle: Gesundheits- und Krankenpflegegesetz)
Voraussetzungen für die Aufnahme zur Ausbildung
Studieren mit Matura:
– die Matura einer Allgemeinbildenden oder Berufsbildenden Höheren Schule,
– eine Berufsreifeprüfung oder
– eine Lehre mit Matura
Studieren ohne Matura oder Berufsreifeprüfung:
– eine Studienberechtigungsprüfung oder
– eine einschlägige berufliche Qualifikation mit Zusatzprüfungen
– Berufsspezifische und gesundheitliche Eignung
– Vertrauenswürdigkeit
– Nachweis für vorgeschriebene Impfungen laut Impfempfehlung des Bundesministeriums für Gesundheit für das Gesundheitspersonal in Österreich
(Quelle: FH Joanneum und RIS GV)
Berufsausübung (Einsatzbereiche)
Eine Berufsausübung der DGKP kann im Dienstverhältnis
Ausbildungsziele
Ziele der Ausbildung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege sind
(Quelle: §2 Gesundheits- und Krankenpflege-Ausbildungsverordnung)
Interne und externe Links
Förderungen