Hochwasserhilfe

Extreme Wetterereignisse wie Hochwasser nehmen zu, und die Volkshilfe als Partnerin des „Akuthilfefonds Österreich hilft Österreich“ kann Betroffenen durch eine Überbrückungshilfe rasch helfen. Hier finden Sie alle Informationen, die Sie benötigen, um finanzielle Unterstützung für Betroffene in Ihrer Gemeinde oder Ihrem Bezirk zu vermitteln.

Schritt für Schritt

Hochwasser in Ihrer Gemeinde

SCHRITT FÜR SCHRITT

So können Sie helfen:

Möchten Sie ehrenamtlich helfen? So geht's:

  1. Bereitschaft melden: Wollen sie uns helfen helfen? Dann teilen Sie uns Ihre Bereitschaft, dass Sie vom Hochwasser Betroffene eine Überbrückungshilfe vermitteln wollen, per E-Mail an verein[at]stmk.volkshilfe.at mit. Wir senden Ihnen alle notwendigen Informationen für die einfache Bearbeitung der Ansuchen zu.

  2. Formular herunterladen: Laden Sie das Ansuchen für die Überbrückungshilfe auf dieser Seite herunter und kopieren Sie es mehrmals. Eine am Computer ausfüllbare Variante des Ansuchens finden Sie hier. 

  3. Laden Sie das Ansuchen für Überbrückungshilfe auf dieser Seite herunter und kopieren Sie es mehrmals. Eine am Computer ausfüllbare Variante des Ansuchens finden Sie hier. 

  4. Formular weitergeben: Geben Sie das Formular an die Betroffenen in Ihrem Umfeld weiter. Auf dem ausgefüllten Formular bestätigen Sie im Namen der Volkshilfe mit Ihrer Unterschrift als Bearbeiter:in noch, dass Ihnen die Schäden nachgewiesen wurden. (Dies kann durch Fotos, Videos, eine Versicherungsschadensmeldung oder eine persönliche Begutachtung erfolgen.)

  5. Formular einreichen: Senden Sie das vollständig ausgefüllte Formular an verein@stmk.volkshilfe.at.Wir leiten es umgehend weiter. Die Überweisung an die Betroffenen erfolgt meist innerhalb weniger Tage.

Möchten Sie ehrenamtlich helfen? So geht's:

Im Falle einer Hochwasserkatastrophe ist schnelle Hilfe wichtig. Die Volkshilfe möchte sicherstellen, dass Betroffene rasch erfahren, dass sie über den Akuthilfefonds von "Österreich hilft Österreich" unkompliziert finanzielle Unterstützung bekommen können. Unsere Pflegeheime und Sozialzentren sind als regional verankerte Einrichtungen prädestiniert dafür, damit unsere ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiter:innen diese Informationen rasch weitergeben können – sowohl intern an Kolleg:innen als auch an betroffene Gemeinden vor Ort.

Sie wollen noch mehr Menschen helfen?

Koordinieren Sie sich mit Ihrer Gemeinde, ob die Förderansuchen dort aufliegen können. Vielleicht stellt Ihnen die Gemeinde für einen bestimmten Termin auch einen Raum zur Verfügung, damit Betroffene einen Antrag bei Ihnen ausfüllen/abgeben können. Die Gemeinde kann diesen Termin im Vorfeld ankündigen (via Homepage, Social Media), damit Betroffene informiert sind.

FAQs:

Wer kann bei Hochwasserschäden Unterstützung erhalten?

  • Nur ein Antrag pro Haushalt (Hauptwohnsitz) ist zulässig.
  • Zweitwohnsitze und betriebliche Einrichtungen sind nicht förderfähig.

Wie hoch ist die Überbrückungshilfe?

Die maximal mögliche Förderhöhe beträgt € 2.100,-
Diese Summe setzt sich wie folgt zusammen:

  • bei erheblichen Schäden im Keller (nicht bei Wohnungen): € 400,-
  • bei erheblichen Schäden im Erdgeschoß (Küche und Wohnraum): € 1.100,-
  • bei kaputten Elektrogeräten (egal welche Anzahl): € 600,-
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