1.000 EURO STARTHILFE BEI WOHNUNGSWECHSEL

Kautionsfonds

Oft scheitert ein Umzug in eine neue Wohnung an der erforderlichen Kaution, die die Vermieter beim Einzug verlangen, die aber viele Wenigverdiener bzw. armutsbetroffene Menschen einfach nicht zur Verfügung haben. 

Wer hat Anspruch auf den Kautionsfonds?

Als Einkommensgrenze für die Gewährung des Kautionsbeitrages gilt bei Ein-Personen-Haushalten ein Monatseinkommen von 1.392,– Euro, für Paare bzw. Haushaltsgemeinschaften 2.088,– Euro. Pro Kind im Haushaltsverband werden weitere 418,– Euro angerechnet.

Max. 1.000 Euro
Maximal 1.000 Euro können aus dem Fonds pro AntragstellerIn bezogen werden. Innerhalb von drei Jahren muss dieser "zinsenlose" Kredit an das Land zurückbezahlt werden. Das kann auch in kleinen monatlichen Raten passieren.

Wie komme ich zur Unterstützung?

Laden Sie sich folgende Unterlagen herunter:

A.) Informationsblatt für Antragsteller:innen
B.) Antrag Kautionsfonds

Füllen Sie den Antrag aus und übermitteln Sie ihn mit allen Beilagen laut Informationsblatt per Mail an kautionsfonds[at]stmk.volkshilfe.at oder geben Sie die Unterlagen im Büro für Soziales oder in einem unserer Sozialzentren in Ihrer Region ab (hier finden Sie eine Liste aller Standorte in der Steiermark).

Wie geht es dann weiter:
Die Volkshilfe schickt Ihnen bei Fördervoraussetzung einen ausgefüllten Darlehensvertrag. Diesen Darlehensvertrag bitte unterschreiben und an die angegebene Adresse schicken. Die Volkshilfe überweist das Geld danach direkt an den Vermieter und informiert Sie schriftlich darüber.

Nähere Informationen:
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an das Volkshilfe Büro für Soziales
T: +43 316 8960 31000
(Mo-Do 09:00 bis 15:00 Uhr, Fr 09:00 bis 12:00 Uhr)
E: kautionsfonds[at]stmk.volkshilfe.at
Waagner-Biro-Straße 63c, 8020 Graz

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