Kinderschutzzentrum Liezen

Unterstützung für unmündige Minderjährige im Bezirk Liezen weiter gesichert

Seit 1. Oktober ist Prozessbegleitungs-Regulierungsverordnung in Kraft, die wichtige Neuerungen in der Prozessbegleitung umsetzt. Sprich: Wer kümmert sich um das Wohlergehen von Personen, die Opfer von strafbaren Handlungen wurden? Am 15. Oktober wurde nun beschlossen: Nur fachlich anerkannte Institutionen wie das Kinderschutz-Zentrum Liezen dürfen das in Zukunft machen.

Warum das wichtig ist? Weil Kinder und Jugendliche andere Bedürfnisse haben als Erwachsene. Kinderschutzzentren haben speziell geschultes Personal, das genau weiß, wie man richtig mit Kindern in schwierigen und belastenden Situationen umgeht. Prozessbegleitung heißt, dass jemand mit den Familien gemeinsam durch schwierige Situationen geht, damit die Kinder sicher und gut geschützt werden.

 „Kurz gesagt: Es ist gut, weil nur Expert:innen sich um die Prozessbegleitung kümmern“, erklärte Christina Wegscheider, Leiterin des Kinderschutz-Zentrum Liezen. „Das schützt Kinder besser und sorgt dafür, dass sie die Hilfe bekommen, die sie wirklich brauchen.“

28. Oktober 2025

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