Steiermark

Vormerkung für Kinderbildungs- und -betreuungsplätze 2026/27

In der Steiermark werden Plätze in Kindergärten, Kinderkrippen und Kinderhäusern nur noch über das Kinderportal des Land Steiermark vergeben. Auch die der Volkshilfe. Heißt: Sie müssen Ihr Kind immer entsprechend hier anmelden. Wann?

Dafür gibt es immer einen Vormerkzeitraum. Für das kommende Kinderbildungs- und -betreuungsjahr 2026/27 ist dieser von 12. Jänner bis 8. Februar 2026. In diesem Zeitraum können Sie Ihr Kind bei bis zu drei Wunscheinrichtungen vormerken lassen. Am Ende des Vormerkzeitraums werden alle Vormerkungen geprüft und Sie bekommen Bescheid, wo Ihr Kind einen Platz bekommt.

Das funktioniert in drei Schritten:

  1. Sie verschaffen sich einen Überblick über Kindergärten, Kinderkrippen oder Kinderhäuser in Ihrer Region.
  2. Sie registrieren sich und speichern die Einrichtungen, die für Sie infrage kommen in Ihren „markierten Einrichtungen“.
  3. Sie merken Ihr Kind während dem Vormerkzeitraum in den ausgewählten Einrichtungen vor.

Bitte beachten Sie:

  • Damit Ihre Vormerkung abgeschlossen werden kann, ist es ganz wichtig, dass Sie Ihre Daten vollständig und richtig eintragen. Insbesondere die Angaben zum Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum und Wohnort müssen mit den Angaben auf Ihrem Meldezettel übereinstimmen. Nur so kann sichergestellt werden, dass Ihre Vormerkung korrekte Daten beinhaltet und auch in den Einrichtungen weiter bearbeitet werden kann.
  • Merken Sie Ihr Kind nur in Einrichtungen vor, die auch für das Alter Ihres Kindes passend sind.
  • Sie haben die Möglichkeit, bei Ihrer Vormerkung bis zu drei Einrichtungen auszuwählen. Mehrere Vormerkungen führen nicht zu besseren Chancen auf einen Betreuungsplatz und werden auf Doppelvormerkungen geprüft.
  • Der Status Ihrer Vormerkung ist nach Abschluss der Bearbeitungsphase im Kinderportal einsehbar.

 

6. November 2025

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