Steiermark

Vormerkung für Kinderbildungs- und -betreuungsplätze 2026/27

In der Steiermark werden Plätze in Kindergärten, Kinderkrippen und Kinderhäusern nur noch über das „Kinderportal“ vergeben. Auch die der Volkshilfe. Heißt: Sie müssen Ihr Kind immer entsprechend hier anmelden. Wann?

Dafür gibt es immer einen Vormerkzeitraum. Für das kommende Kinderbildungs- und -betreuungsjahr 2026/27 ist dieser von 12. Jänner bis 8. Februar 2026. In diesem Zeitraum können Sie Ihr Kind bei bis zu drei Wunscheinrichtungen vormerken lassen. Am Ende des Vormerkzeitraums werden dann alle Vormerkungen geprüft und Sie bekommen Bescheid, wo Ihr Kind einen Platz bekommt.

Das funktioniert in drei Schritten:

  1. Sie verschaffen sich einen Überblick über Kindergärten, Kinderkrippen oder Kinderhäuser in Ihrer Region.
  2. Sie registrieren sich und speichern die Einrichtungen, die für Sieinfrage kommen in Ihren „markierten Einrichtungen“.
  3. Sie merken Ihr Kind während dem Vormerkzeitraum in den ausgewählten Einrichtungen vor.

6. November 2025

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