Volkshilfe Steiermark

Covid-Massnahmen-Verordnung ist hohes Risiko für vulnerable Gruppen!

Die Regierung hat mit der schnellen Abschaffung der Quarantäne für Infizierte die Verantwortlichen für Pflegeheime, Hauskrankenpflege und Kinderbetreuungseinrichtungen ratlos zurückgelassen und sich selbst massiv aus der Verantwortung gezogen.

Bisher: Infizierte Personen durften keine Gesundheits- und oder Kinderbetreuungseinrichtungen betreten; für die Zeit der Absonderung haben die Betriebe einen Kostenersatz auf Basis des Pandemiegesetzes bekommen. Damit wurden die betreuten jungen und alten Menschen und die Kolleg:innen bestmöglich vor Ansteckung geschützt.

Neu: Es gibt keine Absonderungen für Infizierte mehr, sondern nur mehr Verkehrsbeschränkungen. Infizierte Mitarbeiter:innen dürfen nun Gesundheits- und oder Kinderbetreuungseinrichtungen mit FFP2-Maske betreten und körpernahe Tätigkeiten verrichten. Die verantwortlichen Träger müssen sich entscheiden:

  • entweder auf der einen Seite ein hohes Ansteckungsrisiko riskieren, damit weitere Personalausfälle und Erkrankungen der betreuten Menschen, und ein noch unkalkulierbares haftungsrechtliches Risiko in Kauf nehmen,
  • oder auf der anderen Seite die betreuten Menschen und die Kolleg:innen vor einer hoch ansteckenden Krankheit schützen und damit hohe finanzielle Eigenmittel einsetzen.

Die Volkshilfe hat nach ausführlicher Beratung und Diskussion im Krisenstab beschlossen, vorerst im August zum Schutz der betreuten Menschen und der Kolleg:innen infizierte Mitarbeiter:innen Zuhause zu lassen und nur bei absoluten Personalmangel und größeren Clustern in Einzelfällen von dieser Vorgabe abzugehen.

Der Volkshilfe Steiermark ist das Risiko einer Ansteckung (Personalausfälle, vulnerable Gruppen) derzeit noch zu groß. Das heißt:

  • Kund:innen haben die Sicherheit, dass sie ausschließlich von Mitarbeiter:innen betreut werden, die nicht (wissentlich) mit Corona infiziert sind.
  • Mitarbeiter:innen haben die Sicherheit, nur mit Kolleg:innen im Team zusammenzuarbeiten, die nicht (wissentlich) mit Corona infiziert sind.

Die Volkshilfe Steiermark wird rechtlich prüfen lassen, ob ein Kostenersatz für von ihr freigestellte und nachweislich infizierte Mitarbeiter:innen einklagbar ist.

29. Juli 2022

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