Corona

Volkshilfe fordert Abnahme von Schnelltests auch durch PflegeassistentInnen

Volkshilfe begrüßt die Teststrategie des Bundes:

Die MitarbeiterInnen in stationären Gesundheitseinrichtungen und Pflegeheimen müssen sich verpflichtend regelmäßig einem Schnelltest unterziehen. Darüber hinaus empfiehlt die AGES den MitarbeiterInnen der Hauskrankenpflege sich regelmäßig testen zu lassen. Weiters stellt die AGES Tests zur Verfügung, damit sich auch BewohnerInnen von Pflegeheimen und KundInnen der Hauskrankenpflege regelmäßig auf Wunsch vom Personal testen lassen können. Die Volkshilfe begrüßt diese Teststrategie ausdrücklich. Sie trägt wesentlich dazu bei, das Infektionsgeschehen in der Pflege einzudämmen.

Teststrategie bindet Ressourcen bei Diplomierten Gesundheits- und KrankenpflegerInnen:

Die erhöhten Testvorgaben und –empfehlungen bringen die Pflegeheime und Anbieter von Mobilen Diensten allerdings in Bezug auf die Personalressourcen an ihre Grenzen:

  • 1.500 MitarbeiterInnen in den Volkshilfe Pflegeheimen sollen jeden dritten Tag einen negativen Schnelltest vorweisen, um ihren Dienst antreten zu können.
  • 1.500 BewohnerInnen werden bei geringsten Verdachtsfällen, nach Krankenhausaufenthalten, Ambulanzfahrten, Familienbesuchen usw. getestet.
  • 700 MitarbeiterInnen der Volkshilfe-Hauskrankenpflege sollten einmal wöchentlich getestet werden.
  • Bei rund 3.000 KundInnen der Volkshilfe-Hauskrankenpflege werden Verdachtsfälle getestet.

Derzeit dürfen Antigen-Schnelltests nur durch Diplomierte Gesundheits- und KrankenpflegerInnen abgenommen werden. Diese Vorgabe ist im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, für welches der Bund zuständig ist, geregelt.

Es ist unverständlich, dass es nicht schon lange im Einklang mit den laufend erhöhten gesetzlichen Vorgaben und Empfehlungen eine auf die Pandemie bezogene Entlastung für die Dipl. Pflegefachkräfte gibt,“ so die Geschäftsführung der Volkshilfe, Brigitte Schafarik und Franz Ferner.

  • Die Volkshilfe fordert das Bundesministerium für Gesundheit auf, so schnell wie möglich sicher zu stellen, dass Antigen-Schnelltests im Rahmen von Screenings auch von eingeschulten PflegeassistentInnen abgenommen werden dürfen.
  • Weiters muss sichergestellt sein, dass die in den Pflegeeinrichtungen abgenommenen negativen Testergebnisse auch für die Nutzung der Öffnungsschritte durch die Bundesregierung anerkannt werden.

Anm.: In Österreich dürfen RettungssanitäterInnen (die eine deutlich geringere Ausbildungszeit gegenüber jener der Pflegeassistenz vorweisen) Antigentests abnehmen.

2. Februar 2021

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