Volkshilfe Seniorenzentren

Die Besuchsregelung mit der Vorgabe zu Testungen geht an den örtlichen Realitäten vorbei!

Die Bundesregierung verlängert heute die Regelungen für BesucherInnen von Pflegeheimen bis 14. Jänner. BesucherInnen dürfen weiterhin nur mit Tests eingelassen werden.

„Diese Regelung gesetzlich zu verordnen ohne auch nur im Ansatz  dafür geeignete Rahmenbedingungen und Hilfestellungen zu schaffen ist unmenmschlich den MitarbeiterInnen und den BesucherInnen gegenüber“, so Franz Ferner, Geschäftsführer der Volkshilfe.

Die Pflegeheime sind nicht dazu verpflichtet auch noch BesucherInnen vor Eintritt zu testen.
Dipl. Fachkräfte testen bereits zwei Mal in der Woche alle MitarbeiterInnen und immer wieder bei auch nur geringsten Verdachtsfällen und oder sonstigen Anlässen die BewohnerInnen.

Die Ressourcen der MitarbeiterInnen sind für Pflege- und Betreuungsleistungen der BewohnerInnen gebunden. Mehr können sie nicht mehr leisten!

Jene Menschen, die in Wien in den Ministerien solche Verordnungen entwerfen, haben offensichtlich gar keine Idee, wie es mit Testmöglichkeiten in und rund um die Pflegeheime wirklich ausschaut. Es gibt Regionen in der Steiermark, in denen um die Feiertage Hausärzte in den wohlverdienten Urlaub gehen und Apotheken – auch wenn sie geöffnet haben – keine Schnelltests machen. Dort, wo diese offeriert werden, müssen sie von den BesucherInnen selbst bezahlt werden. Das bringt vor allem alte Menschen, die oftmals nur eine Mindestpension haben, in große Zwänge.

Die Volkshilfe fordert die Verantwortlichen auf, dieser Qual ein schnelles Ende zu setzen:

Wenn Bund und Land,

a) in angemesserner Nähe rund um die Heimstandorte keine Testmöglichkeiten für BesucherInnen zur Verfügung stellen können oder

b) den Heimen keine Rettungssanitäter (diese dürfen Tests abnehmen) zu den Besuchszeiten vor Ort zur Verfügung stellen,

dann muss der angemeldete kontrollierte Eintritt mit Fiebermessen, FFP2-Maske, Händedesinfektion erlaubt werden. Sofort!

22. Dezember 2020

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