Kinderarmut abschaffen

30 Jahre Kinderrechte

Am 20. November 1989, also heute vor 30 Jahren, wurde die Kinderrechtskonvention von der UN-Generalversammlung beschlossen und von fast allen Mitgliedsländern der Vereinten Nationen unterzeichnet.

1992 in Österreich in Kraft getreten, soll die Konvention Kindern eigenständige Rechte zusichern, wie etwa das Recht auf Schutz vor Gewalt, das Recht auf Bildung, aber auch das Recht auf Gleichheit. Die Realität sieht oftmals anders aus: „Obwohl Österreich das drittreichste Land der EU ist, sind wir weit davon entfernt, jedem Kind die gleichen Chancen zu bieten. 372.000 Kinder und Jugendliche sind derzeit armutsgefährdet, das ist jedes 5. Kind. Eine Kindergrundsicherung, ein staatlich finanziertes Grundeinkommen für alle Kinder in Österreich, könnte dieses Problem nachhaltig lösen“, ist sich die Präsidentin der Volkshilfe Steiermark, Barbara Gross, sicher.

Um den Beweis dieser Behauptung anzutreten, hat die Volkshilfe Ende 2018 ein ehrgeiziges Modellprojekt gestartet. Die Volkshilfe unterstützt 24 armutsbetroffene Kinder in Österreich zwei Jahre lang mit der von ihr geforderten Kindergrundsicherung. Im Schnitt erhalten die Familien im Projekt 320 Euro pro Kind – gestaffelt nach Haushaltseinkommen. Diese Unterstützung finanziert sich zu 100 Prozent aus Spenden und zeigt bereits nach einem Jahr erste Erfolge. Mehr erfahren  

Helfen Sie Kinderarmut abzuschaffen
Mit der aktuellen Kampagne "Jedes 5. Kind ist arm" werden Spenden für armutsgefährdete Kinder in Österreich gesammelt.
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20. November 2019

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