Volkshilfe zu Sozialhilfe: Ungerecht und menschenfeindlich

Fenninger: „Regierung bekennt sich zu einem Anstieg von Kinderarmut“

Die Vorstellung der neuen Sozialhilfe durch die Regierung zeigt vor allem, dass der Regierung Kinder egal sind, sagt Erich Fenninger in einer ersten Stellungnahme: „Das ist eine Abkehr der in Österreich gelebten Zielsetzung, Armut zu bekämpfen. Mit der neuen Sozialhilfe soll künftig lediglich ein Beitrag zur Unterstützung des Lebensunterhalts geleistet werden. So verkommt die Sozialhilfe zu einem Mittel, mit dem fremdenpolizeiliche Ziele verfolgt werden und durch die hohen Sprachhürden diskriminiert wird, anstatt ernsthaft Armutsbekämpfung zu betreiben.“

Verbesserungen für Behinderte und Haftentlassene, Kinder werden ignoriert

Die Änderungen gegenüber dem Erstentwurf zeigen ganz klar, dass die Regierung jene, die vermeintlich „selbst schuld“ sind, bestrafen will: „Wir begrüßen die vorgenommenen Änderungen für behinderte Menschen und ehemalige Strafgefangene. Diese waren absolut notwendig. Doch es ist schon bezeichnend, dass auf die viel geforderten Abänderungen bei Kindern einfach nicht eingegangen wird: 215 Euro für das erste, 130 Euro für das zweite und nur mehr 43 Euro für jedes weitere ab dem dritten Kind ist eine Verurteilung zu einem Leben in Armut für die betroffenen Kinder. Sie werden bestraft – und zwar von Anfang an – weil ihre Eltern sich in einer schwierigen Situation befinden“, so Fenninger.

Fehlende Mindeststandards und Kann-Bestimmungen gefährden die soziale Sicherheit

Die Definition von Höchstsätzen statt Mindeststandards bedeutet massive Verschlechterungen für die Betroffenen: „Der Rückschritt zeigt sich auch durch die Abschaffung des Begriffs ‚Mindestsicherung‘, jetzt heißt es wieder Sozialhilfe. 

Die vielen Kann-Bestimmungen erinnern auch mehr an Almosen als an ein modernes Sozialgesetz, das entsprechende Ansprüche festschreibt“, so Fenninger. Von den Ländern dürfen die Maximalstandards zwar unterschritten, jedoch nicht überschritten werden. Es gibt kein Verschlechterungsverbot mehr. Dadurch wird eine fast grenzenlose Nivellierung der Leistungshöhe nach unten durch einzelne Bundesländer ermöglicht – aber ein Gestaltungsspielraum nach oben nur bei den Wohnkosten erlaubt.

Fenninger abschließend: „Bei dieser Sozialhilfe kann nicht mehr von einem untersten sozialen Netz gesprochen werden, einige Bestimmungen sind auch verfassungsrechtlich bedenklich. Das Ziel der Armutsbekämpfung spielt kaum eine Rolle, manche Bevölkerungsgruppen werden massiv diskriminiert, Kindern durch massive Kürzungen die Zukunftschancen genommen. All dies widerspricht unseren Vorstellungen eines gut funktionierenden Sozialstaates, der auf gemeinschaftlichem Handeln und auf sozialen Rechten für Menschen in Österreich aufbaut.“

28. März 2019

Mehr zum Thema