Unser Spendenkonto
Spendenabsetzbarkeit
Fragen und Antworten
Ist meine Spende an die Volkshilfe Steiermark absetzbar?
Ja, die Volkshilfe Steiermark ist eine steuerbegünstigte Organisation. Somit sind alle Spenden, die Sie an uns tätigen absetzbar.
Seit dem Jahr 2017 werden Ihre Spenden automatisch in Ihrem Steuerausgleich berücksichtigt. Wenn Sie Ihre Spenden weiterhin steuerlich geltend machen wollen, geben Sie bitte Ihr Geburtsdatum und Ihren Namen laut Meldezettel bekannt. Nur mithilfe Ihrer vollständigen Daten können wir Ihre Spenden ordnungsgemäß an das Finanzamt übermitteln.
Wie kann ich meine Daten für die Spenden-Absetzbarkeit bekannt geben
Sie können das auf mehreren Wegen tun:
Können auch Unternehmen ihre Spenden absetzen?
Ja, Spenden können auch aus dem Betriebsvermögen getätigt werden. Der jährliche Höchstbetrag beläuft sich auf 10 % des Gewinns des vergangenen Wirtschaftsjahres. Allerdings sind alle Spenden für die 10 %-Grenze, bezogen auf den Gesamtbetrag der Einkünfte, zusammenzurechnen. Wurden Spenden nur aus dem Betriebsvermögen getätigt und überschreiten diese 10 % des laufenden Betriebsgewinns, kann der überschreitende Teil als Sonderausgaben abgesetzt werden, sofern er in den 10 % des Gesamtbetrages der Einkünfte Deckung findet (z.B. zusätzliche Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung).
Generell kann jede Spende nur einmal abgesetzt werden – entweder als Privatspende oder als Firmenspende. Trotzdem können UnternehmerInnen, die sowohl betrieblich als auch privat spenden, beide 10 %-Grenzen ausnutzen!
Sind auch Barspenden steuerlich absetzbar?
Selbstverständlich können Sie auch in bar getätigte Spenden wie z.B. im Rahmen von Haussammlungen mit entsprechendem Beleg steuerlich geltend machen.
Wichtig: Lassen Sie sich immer einen Beleg aushändigen!