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Unser Spendenkonto

Volkshilfe Steiermark Spendenverein

IBAN: AT89 2081 5000 0000 2220

BIC: STSPAT2GXXX

Spendenabsetzbarkeit

Fragen und Antworten

Ist meine Spende an die Volkshilfe Steiermark absetzbar?

Ja, die Volkshilfe Steiermark ist eine steuerbegünstigte Organisation. Somit sind alle Spenden, die Sie an uns tätigen absetzbar.

Seit dem Jahr 2017 werden Ihre Spenden automatisch in Ihrem Steuerausgleich berücksichtigt. Wenn Sie Ihre Spenden weiterhin steuerlich geltend machen wollen, geben Sie  bitte Ihr Geburtsdatum und Ihren Namen laut Meldezettel bekannt. Nur mithilfe Ihrer vollständigen Daten können wir Ihre Spenden ordnungsgemäß an das Finanzamt übermitteln.

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Wie kann ich meine Daten für die Spenden-Absetzbarkeit bekannt geben?

Sie können das auf mehreren Wegen tun:

  • Schicken Sie uns eine E-Mail an: verein@stmk.volkshilfe.at
  • Rufen Sie uns an: 0316 8960 31000
  • Senden Sie uns Ihre Daten per Post an Volkshilfe Steiermark Spendenverein, Waagner-Biro-Straße 63c, 8010 Graz
  • Wenn Sie Online-Spenden können Sie Ihre Daten gleich im Online-Spendenformular eintragen. 
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Können auch Unternehmen ihre Spenden absetzen?

Ja, Spenden können auch aus dem Betriebsvermögen getätigt werden. Der jährliche Höchstbetrag beläuft sich auf 10 % des Gewinns des vergangenen Wirtschaftsjahres. Allerdings sind alle Spenden für die 10 %-Grenze, bezogen auf den Gesamtbetrag der Einkünfte, zusammenzurechnen. Wurden Spenden nur aus dem Betriebsvermögen getätigt und überschreiten diese 10 % des laufenden Betriebsgewinns, kann der überschreitende Teil als Sonderausgaben abgesetzt werden, sofern er in den 10 % des Gesamtbetrages der Einkünfte Deckung findet (z.B. zusätzliche Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung).

Generell kann jede Spende nur einmal abgesetzt werden – entweder als Privatspende oder als Firmenspende. Trotzdem können UnternehmerInnen, die sowohl betrieblich als auch privat spenden, beide 10 %-Grenzen ausnutzen!

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Sind auch Barspenden steuerlich absetzbar?

Selbstverständlich können Sie auch in bar getätigte Spenden wie z.B. im Rahmen von Haussammlungen mit entsprechendem Beleg steuerlich geltend machen.

Wichtig: Lassen Sie sich immer einen Beleg aushändigen!

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